Meine Leistungen für dich

Schwangerenvorsorge

Die Schwangerenvorsorge gemäß der Mutterschaftsrichtlinie kann sowohl durch deine Gynäkologin/dein Gynäkologe als auch im Rahmen einer geteilten Vorsorge durch mich als Hebamme erfolgen. Ablauf und Aufteilung gestalten wir ganz individuell und stimmen uns dabei eng mit deiner Gynäkologin/deinem Gynäkologen ab.

Die Vorsorgeuntersuchungen gemäß der Mutterschaftsrichtlinie beinhalten unter anderem:

  • Blutdruckmessung
  • Kontrolle des Körpergewichts
  • Urinuntersuchung (z. B. auf Eiweiß und Zucker)
  • Bestimmung des Höhenstandes der Gebärmutter
  • Abhören der kindlichen Herztöne (z. B. mittels Dopton)
  • Feststellung der kindlichen Lage durch Leopoldsche Handgriffe

Zusätzlich bleibt ausreichend Zeit für deine individuellen Fragen und Anliegen.

Schwangerenbetreuung

Auch wenn du deine Schwangerenvorsorge bei deiner Gynäkologin/deinem Gynäkologen durchführen lässt, kannst du dich in der Schwangerschaft jederzeit bei Beschwerden, Fragen oder Unsicherheiten an mich wenden.

Ich begleite dich ganzheitlich bei Schwangerschaftsbeschwerden und unterstütze dich durch individuelle Beratung und evidenzbasiertem Wissen.

Darüber hinaus biete ich dir Raum für alle Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit deinem Baby – angepasst an deine Bedürfnisse.

Im Rahmen der Stillvorbereitung sprechen wir gemeinsam über einen guten Stillstart, mögliche Herausforderungen und wie du dich optimal auf die erste Zeit mit deinem Baby vorbereiten kannst.


 

Begleitung bei einer Fehlgeburt

Auch bei einer Fehlgeburt - unabhängig vom Zeitpunkt in der Schwangerschaft - hast du Anspruch auf die Hilfe einer Hebamme.

 

 In diesem Fall begleite ich dich, überwache dein körperliches Wohlbefinden und Unterstützte dich in dieser Krise. 

 

Diese Betreuung wird durch die gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, wenige Private Krankenversicherungen zahlen diese Betreuung leider nicht. Kontaktiere mich gerne und wir schauen nach einer individuellen Lösung.  


 

Wochenbettbetreuung

Nach der Geburt deines Babys betreuue ich euch, sobald ihr wieder zuhause seid. In dieser besonderen Zeit begleite ich euch beim Ankommen als Familie und überwache deine Rückbildung sowie den Verlauf deines Babys.

 

Ein Wochenbettbesuch kann unter anderem beinhalten:

  • Kontrolle der Rückbildung der Gebärmutter
  • Beobachtung des Wochenflusses
  • Beurteilung einer möglichen Rektusdiastase (Auseinanderweichen der Bauchmuskulatur)
  • Unterstützung beim Stillstart und individuelle Stillberatung
  • Wiegen deines Babys
  • Beurteilung der Ausscheidungen deines Babys
  • Einschätzung des Hautkolorits deines Babys, z. B. bei Verdacht auf Neugeborenengelbsucht

 

Gesetzlich habt ihr Anspruch auf Wochenbettbetreuung bis zu 12 Wochen nach der Geburt. Die Betreuung wird in diesem Rahmen individuell an eure Bedürfnisse angepasst – sowohl in der Häufigkeit als auch in der Dauer der Besuche.

Darüber hinaus besteht Anspruch auf Hebammenhilfe während der gesamten Stillzeit sowie im ersten Lebensjahr eures Kindes, z. B. im Rahmen der Beikostberatung.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.